Sind Sie schon wieder DSGVO-konform?
2. Juni 2020
Eine wichtige Frage in 2020, denn am 01.Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Neuerung zur bereits bestehenden Cookie-Regelung für Seitenbetreiber im Web entschieden.
Bisher musste lediglich durch simple Hinweise per Text über die Verwendung von Cookies informiert werden und per Link auf die Datenschutzrichtlinien der Seite hingewiesen werden. Die bisherige „Opt-Out“-Lösung, also dass Cookies bereits bei Besuch der Website aktiv sind und Nutzer sie selber deaktivieren müssen, ist nicht mehr zulässig.
Fazit: Der Hinweis bzw. alte Banner/Pop-Ups reichen rechtlich nicht mehr aus!
Jeder, der eine Webseite oder einen Blog mit Besuchern aus der EU hat, ist dazu verpflichtet ein spezifischeres Cookie-Banner / Pop-Up für die „Cookie-Einwilligungen“ (Cookie-Opt-Ins) auf seiner Seite bereitzustellen.
Im Klartext: Seit dem 01.Oktober 2019 darf man keine Cookies mehr einsetzen, ohne dass sich Nutzer ausdrücklich dafür einverstanden erklären können.
Hier die 5 wichtigsten Änderungen zu „Cookies“ im Überblick:
- Besucher müssen detaillierte Informationen über die eingesetzten Tracking-Technologien der Seite zugänglich gemacht werden
- Besucher müssen die Option haben, Ihr Einverständnis bzw. Ihre Ablehnung in Bezug auf die diversen Cookies abzugeben und ggf. diese Meinung auch nachträglich ändern zu können
- Betreiber müssen sicherstellen, dass keine Cookies eingesetzt werden, bis der Besucher seine Zustimmung gibt
- Betreiber müssen gewährleisten, dass die Seite uneingeschränkt nutzbar ist für den Besucher, auch wenn dieser Cookies ablehnt
- Abgegebene Zustimmungen seitens der Benutzer müssen alle 12 Monate erneut abgefragt werden
Damit eine Seite nun wieder als „DSGVO-konform“ gilt, muss ein Cookie-Banner / Pop-Up nun also mehr können als bisher.
Quelle: www.buddhahaus-muenchen.de
Neben der Möglichkeit zur Einverständniserklärung durch die Nutzer, muss jede einzelne Erklärung auch nachvollziehbar dokumentiert werden. Auch müssen noch eine Reihe weiterer und spezifischer Anforderungen erfüllt werden, um so auch mehr Handlungsspielraum und Transparenz für den Endnutzer zu schaffen.
Natürlich helfen wir Ihnen gerne dabei, die rechtlich korrekten Vorgaben für Ihre Website zu definieren und individuell umzusetzen.
→ Einrichtung durch uns in Absprache mit Ihnen
→ Technische Integration auf Ihrer Webpräsenz
→ inkl. Lizenzgebühren für PlugIn
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