Konjunkturpaket 2020: Tipps für die Mehrwertsteuer-Senkung bei Online-Shops!
24. Juni 2020
Ab 01.Juli 2020 ist es soweit: Die Mehrwertsteuer wird temporär gesenkt, d.h.
– Regulärer Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 %
– Ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 % auf 5 %
Diese Anpassung gilt zwar nur bis zum Ende 2020, aber sie birgt sowohl Stolpersteine als auch Möglichkeiten für Online-Shops. Zunächst muss aber der Shop fit gemacht werden für die anstehende Änderung. Hierfür muss der Steuersatz im jeweiligen Shopsystem angepasst werden. Shopware zum Beispiel wird dazu in den kommenden Tagen ein spezielles PlugIn anbieten. Natürlich kann das Ganze auch manuell eingestellt werden. Gerne sind wir ihnen dabei behilflich, jedoch finden sie hier auch eine Anleitung dazu:
> Zur Anleitung auf Shopware
Die Änderung wirkt sich auch auf die Produktpreise, den gesamten Bestellprozess und auf die jeweiligen Bestellbestätigungen und Rechnungen aus.
Grundsätzlich steht die Frage im Raum: Brutto oder Netto ändern?
Es steht selbstverständlich jedem Händler frei, wie er damit umgeht. Zu beachten dabei ist, wie es sich auf die Kunden auswirkt:
– Brutto ändern bedeutet, dass Kunden profitieren wegen günstigeren Preisen
– Netto ändern bedeutet, dass Händler profitieren wegen höherer Gewinnmarge
Hier entsteht die Möglichkeit bei seinen Kunden zu punkten oder seinen Absatz zu steigern. Fakt ist, dass Kunden, wie auch Händler, die Konkurrenz und deren Preise im Auge behalten werden. Daher sollte man mit seinem Gewerbe das Gleiche tun und die Entscheidung sollte wohl überlegt sein.
Online-Händler und Shopbetreiber sollten also über eine Änderung Ihrer Preisstrukturen nachdenken und entsprechend in Ihren Shops ändern. Der Kunde ist es schließlich gewohnt geschönte Preise zu sehen, die nicht zusätzlich in den Kommastellen übermäßig krumm sind. Zudem kann es zu Problemen führen, wenn es Abhängigkeiten bei den Preisen gibt, also z.B. ab 500.- EUR ein Nachlass entstehen soll und dies bisher mit zwei besonderen Produkten auf gewünschte Weise erreicht wurde und nun knapp unterschritten würde.
Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, wo diese Informationen sonst noch erscheinen, wie z.B. auf:
► Produktseiten (Preis und „inkl. xxx% MwSt)
► Mailings
► Werbekampagnen
► Werbematerialien
► Preis- oder Kombi-Abhängigkeiten
► Produkte, die auf Amazon und Ebay beworben werden
► FAQs, AGBs und weiteren Rechtstexten
► Serienrechnungen
► Entscheidung: Steuervorteil an Kunde weitergeben oder nicht?
Bitte beachten: Für die Senkung der Steuern aus dem Koalitionspaket gibt es nach unserem Wissensstand keine Übergangsfrist. Die Änderungen müssen zum 1. Juli 2020 0.00 Uhr erfolgen.
Mehr Infos:
> Bundesfinanzministerium: Senkung Umsatzsteuer Juli 2020